Wenn das Objekt seinen
Grund lediglich im Handeln des Ich hat und durch dieses voll-ständig
bestimmt ist, so kann, wenn es eine Verschiedenheit unter den Objekten
geben sollte, diese Verschiedenheit lediglich durch verschiedene /
Handelsweisen des Ich ent-stehen. Jedes Objekt ist dem Ich so geworden,
wie es ihm ist, weil das Ich bestimmt so gehandelt hat, wie es handelte;
aber dass es so handelte, war notwendig; denn gerade eine solche
Handlung gehörte unter die Bedingungen des Selbstbewusstseins. -
Indem man auf das
Objekt reflektiert und die Handelsweise, durch welche es entsteht, davon
unterscheidet, wird dieses Handeln, da aus dem angeführten Grunde das
Objekt nicht als durch dasselbe, sondern ohne alles Zutun des (freien)
Ich vorhanden erscheint, zu einem bloßen Begreifen, Auffassen und
Umfassen eines Gegebenen. Man nennt so-nach diese Handelsweise, wenn
sie in der beschriebenen Abstraktion vorkommt, mit Recht einen Begriff.
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J. G. Fichte, Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 3f.
Nota. - Das Handeln selber kann ich anschauen. Die Reflexion erst unterscheidet den Ge-genstand des Handelns von dem, der handelt. - Nur das Handeln kann ich anschauen - und nur, während es geschieht. Hinterher muss ich denken.
JE, 28. 12. 18
Nota.Das obige Bild gehört mir nicht, ich habe es im Internet gefunden. Wenn Sie der Eigentümer sind und seine Verwendung an dieser Stelle nicht wünschen, bitte ich um Nachricht auf diesem Blog. JE
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