Dienstag, 16. Januar 2024

Erst die Reflexion unterscheidet das Objekt vom Handeln.

                            aus Wissenschaftslehre - die fast vollendete Vernunftkritik

Wenn das Objekt seinen Grund lediglich im Handeln des Ich hat und durch dieses voll-ständig bestimmt ist, so kann, wenn es eine Verschiedenheit unter den Objekten geben sollte, diese Verschiedenheit lediglich durch verschiedene / Handelsweisen des Ich ent-stehen. Jedes Objekt ist dem Ich so geworden, wie es ihm ist, weil das Ich bestimmt so gehandelt hat, wie es handelte; aber dass es so handelte, war notwendig; denn gerade eine solche Handlung gehörte unter die Bedingungen des Selbstbewusstseins. - 

Indem man auf das Objekt reflektiert und die Handelsweise, durch welche es entsteht, davon unterscheidet, wird dieses Handeln, da aus dem angeführten Grunde das Objekt nicht als durch dasselbe, sondern ohne alles Zutun des (freien) Ich vorhanden erscheint, zu einem bloßen Begreifen, Auffassen und Umfassen eines Gegebenen. Man nennt so-nach diese Handelsweise, wenn sie in der beschriebenen Abstraktion vorkommt, mit Recht einen Begriff.
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J. G. Fichte, Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 3f. 



Nota. - Das Handeln selber kann ich anschauen. Die Reflexion erst unterscheidet den Ge-genstand des Handelns von dem, der handelt. - Nur das Handeln kann ich anschauen - und nur, während es geschieht. Hinterher muss ich denken.
JE, 28. 12. 18      

 

Nota.Das obige Bild gehört mir nicht, ich habe es im Internet gefunden. Wenn Sie der Eigentümer sind und seine Verwendung an dieser Stelle nicht wünschen, bitte ich um Nachricht auf diesem Blog. JE

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