Mittwoch, 18. September 2024

Begreifen und vorstellen: digital und analog.

saalbach                     zu Wissenschaftslehre - die fast vollendete Vernunftkritik

Die Wissenschaftslehre knüpft nicht, wie alle andern philosophischen Systeme, vorab defi-nierte Begriffe aneinander, sondern entwickelt ihren Gang aus lebendigem Vorstellen, wo-bei die begrifflichen Feststellungen gewissermaßen nebenher anfallen. Das ist der elemen-tare Unterschied zu allem vorangegangenen und allem folgenden Philosophieren. Fichte kommt immer wieder auf ihn zu sprechen.

Aber nur beiläufig wie auf ein bloßes Faktum. Die Tragweite, so mein Eindruck, wurde ihm nicht recht bewusst.

Auch an diesem systematisch entscheidenden Punkt sind die ProlegomenaVom Wesen der Gelehrten* aufschlussreich. Deren zweiter Hauptteil Über Geist und Buchstab hat, wiede-rum ohne dass es ausgesprochen wird, keinen anderen Gegenstand. Die dort angegriffenen Buchstäbler sind niemand anderes als die rationalistischen Metaphysiker, die aus Begriffen ganze Weltgebäude auftürmen, ohne zu erklären, woher sie ihre Begriffe haben und mit welchem Recht sie von ihnen Gebrauch machen.

Doch Fichte fügt hinzu: Der Wissenschaftslehre selbst ginge es nicht besser und sie verfiele wie das Wolff-Baumgarten'sche System der transzendentalen Kritik, wenn ihre lebendige Vorstellungstätigkeit zu toten Begriffen sistiert und als ein lernbares Pensum aufgefasst würde. 

Dass Fichte diesen Unterschied nur nebenher ausgesprochen und nicht als kategorisch festgestellt hat, steht bis heute im akademischen Raum einem angemessenen Verständnis der Wissenschaftslehre entgegen.

Der Begriff ist der Urtyp des digit. Die diskursive Rede ist die digitale Darstellung par ex-cellence. Das lebendige Vorstellen lässt sich dagegen nur analog darstellen. Fichte hatte nicht die Wahl: Auch die Wissenschaftslehre konnte er nur diskursiv vortragen. Dass digital vorgetragen wird, was analog angeschaut werden soll, muss auf Schritt und Tritt Missver-ständnisse hervorrufen.

26. 8. 17

*) J. G. Fichte, Von den Pflichten des Gelehrten, Hamburg 1971

 

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