Vielleicht ist es nicht
überflüssig, die in der Menge der Glieder zerstreute Schärfe des soe-ben
geführten Beweises unter einen einzigen Gesichtspunkt zu versammeln. -
Der zu erwei-sende Satz war: So gewiss ich mich als Individuum setze, so
gewiss mute ich allen mir be-kannten vernünftigen Wesen in allen Fällen
gegenseitigen Handelns an, mich selbst für ein vernünftiges Wesen
anzuerkennen. Es soll sonach in einem gewissen Setzen meiner selbst ein
Postulat an andere, und zwar ein auf alle möglichen Fälle seiner
Anwendung sich er-streckendes Postulat liegen und durch eine bloße Analyse darin sich auffinden lassen.
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J. G. Fichte, Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 51
Nota bene. - Die Rede ist hier offenkundig vom gesellschaftlichen Verkehr
der vernünftigen Wesen miteinander, nämlich einem solchen, dem - wie im
Tauschverhältnis - die Vorstellung von einer Gleichheit der Verkehrenden zu Grunde liegt, die sie zu möglichen Vertrags par-teien
bestimmt. Vernünftiges Handeln ist Vertragschließen. Das ist Fichtes
elementare Be-stimmung des Rechtsverhältnisses. Es ist zugleich, aber er
bemerkt es nicht, die Unterschei-dung zwischen einem öffentlichen Raum im Leben und einem privaten. Es ist ebenso die Unterscheidung zwischen gemeinschaftlichen Verkehrsformen und der Gesellschaft in spe-cie, der Verkehrs form im engeren Sinn.
JE, 22. Februar 2019
Mittwoch, 21. August 2024
Das Setzen meiner ist ein Postulat an andere.
R. Doisneau aus Wissenschaftslehre - die fast vollendete Vernunftkritik
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