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Wissenschaft, schrieb ich gelegentlich, sei das schließlich gefundene Mittel, den Andern zum Einverständnis zu zwingen. Dem bleibt hinzuzufügen: das gilt in einer Welt, in der die Geltung von Vernunft verbindlich ist.
Zuerst bildete Vernunft sich aus als Völkerrecht, begründet in einem fiktionalen Natur-recht, dem das Individuum zugrundegedacht war.
So geschehen in der Mitte des siebzehnten Jahrhunderts, als das Zeitalter der Aufklärung begann.
Was als wissenschaftliche Revolution der Neuzeit gilt, war erst auf dieser Grundlage mög-lich geworden: Im öffentlichen Verkehr - nur um den geht es - hat Vernunft zu herrschen.
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Versteh ich nicht. Erklär's mir!
Das setzt voraus, dass der Andre vernünftiger Einrede zugänglich ist. Wenn nicht, hätte er ebensogut sagen können: Will ich gar nicht wissen. Das wäre zwar sein gutes Recht. Das gute Recht aller andern wäre aber, ihn seither aus dem öffentlichen Verkehr auszuschließen.
Die Wissenschaftslehre, die den Anspruch auf uneingeschränkte Geltung doch im Namen führt, gibt unumwunden zu, niemanden überzeugen zu können, der es nicht will. Sie redet von der Begründung der Vernunft, und also kann sie den Fragesteller auf Vernunft nicht festlegen, da sie selber nach ihr fragt. Sie kann vernünftigerweise von niemandem verlangen, von der Vernunft, und sei es nur versuchsweise, Abstand zu nehmen: Er kann ihm nicht einmal versprechen, dass er am Schluss Gelegenheit findet, zu ihr zurückzufinden!
Ihr Vortrag setzt voraus, dass der Andere bereit ist, sich mit ihr auf ein Abenteuer einzu-lassen. Kein Wunder, dass sie bis heute nicht viele Befürworter gefunden hat. Man riskiert ja, einsam zu werden.
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