Dienstag, 23. Juli 2024

Denkgesetze und die Freiheit der Reflexion.

poirebellehelene                     aus Wissenschaftslehre - die fast vollendete Vernunftkritik                                                                   
Der Geist unserer Philosophie ist: Kein vorgebliches Ding an sich kann Objekt des Be-wusstseins sein. Nur ich selbst bin mir Objekt; wie lässt sich unter dieser Voraussetzung das Bewusstsein konstruieren? 
 
Wir können nur nach unseren Denkgesetzen erklären, und nach diesen muss die Antwort auf unsere Frage ausfallen. Unsere / Erklärung ist damit auch nicht an sich gültig; denn die Frage ist: Wie kann ein Vernunftwesen sein Bewusstsein erklären? 

Nun müssen wir zu Folge der Reflexionsgesetze zu allem Bestimmten ein Bestimmbares voraussetzen. Dies Gesetz haben wir bisher angewandt auf das Ich, welches Objekt der Philosophie ist. Nun aber ist der Philosoph auch ein Ich, folglich auch an dieses Gesetz ge-bunden. Das Ich ist sich selbst Objekt des Bewusstseins, sonach Subjekt und Objekt. Wir wollen beides auf einander beziehen. Zu diesem Behufe müssen wir beide auf einander be-ziehen als bestimmbar, sonach wird uns nach den Denkgesetzen das Ideale und Reale ge-schieden. Das Reale bedeutet nur das Objektive, das Ideale nur das Subjektive im Bewusst-sein. 

Beides wird nun besonders betrachtet als bestimmbar, und dieses Denken gibt uns das bloß Intelligibele. Das Intelligible ist sonach nicht an sich, sondern etwas für die Möglichkeit un-serer Erklärung nach den Denkgesetzen Vorauszusetzenden. So behandelt es auch Kant, und jede andere Ansicht wäre transzendent.
 
Das ursprünglich Reale ist der reine Wille, das Bestimmbare in unseren Bestimmungen. Das Ideale ist ein Reflexionsvermögen, gebunden an verschiedene Gesetze, unter anderem auch an das Gesetz, dass nur Sukzessives aufgefasst und nur diskursiv gedacht werden kann. Das erste ist ein Vermögen, Objekt zu sein, das letztere ein Vermögen, Subjekt zu sein; das erste ist das Vermögen, rein, das zweite, empirisch zu sein. 
 
Zu einer solchen Voraussetzung kommen wir durch die Denkgesetze. Nun fand sich die Schwierigkeit: Wie soll der reine Wille ein Mannigfaltiges für die Reflexion werden?  Es war die Antwort: Es wird dies lediglich durch seine Beziehung auf die Beschränktheit, welche gleichfalls ursprünglich ist. So ists auch im empirischen Bewusstsein. Der Wille für sich be-trachtet ist nur eins. Man unterscheidet den Willen nur durch die Objekte, auf die er geht, dies ist nun hier die Beschränktheit. Die ganze Reflexion besteht in der Vereinigung des Mannigfaltigen der Beschränktheit. Ihre Freiheit besteht / darin, dass der Wille darauf be-zogen werden kann oder nicht; dass er auf dieses oder jenes bezogen werden kann.

Aber in wiefern ich beschränkt bin, bin ich irgend etwas nicht, was ich aber nicht bin, das ist für mich nicht da. Nun aber liegt die Beschränktheit außer mir; wie werde ich mir nun ihrer bewusst? Antwort: Sie liegt nur zum Teil außer mir. Äußerlich bin ich beschränkt, aber nicht innerlich, meine äußere Beschränktheit ahme ich innerlich nach.
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J. G. Fichte, Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 166f.
 



Nota I. -  Zunächt einmal: 'Diskursiv', das heute in verschiedenster Bedeutung gebraucht wird, verwendet er als bestimmtes Korrelat zu 'sukzessiv'. Da wir kein Ganzes, sondern immer nur Teile auffassen können, und zwar eines nach dem andern, können wir sie nur denken, indem wir in unserer Vorstellung eines nach dem andern, in der Zeit, wieder an-einanderfügen.

Dies nennt er ein Denkgesetz.

Ein Denkgesetz sei auch, dass wir zu jedem Bestimmten ein Bestimmbares denken müssen. Ein 'Gesetz' soll das sein? Es ist lediglich eine Explizitierung dessen, was im Verb 'bestim-men' vorgestellt wurde. Das Vorgestellte ist als Ganzes Eins, ein Singulum, und als ein sol-ches kann darüber keine Aussage gemacht werden (de singularibus non est scientia), man muss es in sich selbst unterscheiden, um es dar
stellen zu können; und die 'Teile' nach ein-ander wieder zusammensetzen.

Das Vor gestellte ist das Gemeinte. Gemeint wird die Handlung des Bestimmens. Über-haupt jeder 'Begriff' ist lediglich eine solche Handlung, die als Ruhe gedacht wird. Als Handlung 'hat' sie aber - denn das ist das im Bild der Handlung Gemeinte - wenigstens diese drei 'Teile': S p dass q.

'Gesetz' ist daran, dass man aus einem Gehalt nur herausholen kann, was er enthält - in transzendentalem Sinn: was man hineingetan hat. Es ist das Verhältnis von realer und ide-aler Tätigkeit.

28. 1. 17

Nota II. - Das ist wieder das kitzliche Thema Denkgesetz. Es ist das verbleibende Myste-rium der Wissenschaftslehre, nämlich das Paradox der Freiheit. Freiheit ist das Vermögen, absolut anzufangen. Doch kaum hat das Denken angefangen, erweist es sich als in allerlei Gesetze verfangen. Das wäre nur so zu verstehen, dass jeder Schritt, den es wirklich tut, von nun an in Ewigkeit gültig ist und auch von der absolut freien Reflexion im Nachhinein nicht revidiert werden kann. Und so würde Schritt für Schritt ein Denkgesetz aus dem an-dern hevorgehen.

Doch immer wieder finden sich bei Fichte Stellen, aus denen herausklingt, dass der letzte Zweck der Vernunft der vernünftigen Tätigkeit vorgegeben sei. Dies Schwanken hat seine Wurzel in einer vorwissenschaftlichen romantischen Grundanschauung, die gar nicht in die Philosophie gehört, sondern in Fichtes Lebensbeschreibung. Wer sich heute der Wissen-schaftslehre zuwendet, lässt sie füglich außer Acht.

Damit ist das Schwanken behoben, nicht aber das Paradox: die fortschreitend sich fesselnde Freiheit - die aber doch eine unendliche bleiben soll.

Zurück auf Anfang: Die Wissenschaftslehre soll sein die Vollendung der Kant'schen Ver-nunftkritik; soll erhellen, wie, nämlich aus welchem Rechtsgrund Vernunft im 18. Jahrhun-dert* ihren Herrschaftsanspruch erhebt. Wie weit die Transzendentalphilosophie ihre Ab-straktionen auch immer treibt: Ihr Gegenstand ist die historische Realität. Was bei Fichte die 'Reihe vernünftiger Wesen' ist, ist in der Wirklichkeit das Modell der bürgerlichen Ge-sellschaft, in der die Gelehrten den öffentlich Ton angeben. In der Wissenschaftslehre er-scheint die Reihe vernünftiger Wesen an einer Stelle dem Ich vorgegeben, von ihnen geht die Aufforderung zur Selbstbestimmung alias Vernunft allererst aus. 

Was Vernunft in specie ist, nämlich nach welchen Regeln sie verfährt, finde ich als gegeben vor. Es ist (reell) eine lange Geschichte zweckmäßiger Wechselwirkungen. Vernünftig werde ich handeln, indem ich dieser prozessierenden Wechselwirkung beitrete, denn nur in der Welt der Reihe vernünftiger Wesen, der intelligiblen Welt, kann ich vernunftgemäß wirken. Vernunft ist selber keine Denkweise, sondern eine Weise des Handelns in der Welt.

Das Forstschreiten der Vernunft ist das Fortschreiten in der gemeinsamen Bestimmung des Unbestimmten, das Medium der Bestimmung ist der Zweckbegriff. Vernünftig ist eine Welt, in der die Zweckbegriffe fortschreitend vergemeinschaftet werden. Das geschieht reell nicht durch Deliberation, sondern praktisch durch gemeinsames Handeln. Allgemein geltend sind diejenigen Bestimmungen, die gemeinsames Handeln ermöglichen, und das ist eine Sache der Erfahrung und nicht (erst) der Reflexion. Erfahrung geschieht durch Widerstand; auch durch den Widerstand anderer vernünftiger Wesen.

Das gemeinsame Bestimmen der Zweckbegriffe ist zugleich die fortschreitende Selbstbe-stimmung der Reihe vernünftiger Wesen. Da die Bestimmung der Zwecke in der Welt ins Unendliche geht, tut es die Selbstbestimmung der Reihe vernünftiger Wesen desgleichen. Sie ist die treibende Kraft. Ihr Treibstoff ist die Reflexion, die frei und unendlich ist. Zum Wesen der Vernunft gehört Kritik.

*) eigentlich seit dem 17. Jahrhundert
JE, 24. 10. 18 


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Bestimmt, unbestimmt, bestimmbar; setzen, abstrahieren.

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