
1) Im vorigen
Paragraphen ist erwiesen, dass die Anschauung eines freien Handelns
be-dingt sei durch die Anschauung eines frei entworfenen Begriffs vom
Handeln. Für die Entwerfung dieses Begriffs ist nach dem Obigen eine
Sphäre gegeben, das Bestimmbare. Dieses kennen wir als ein unendlich
Teilbares von möglichen Handlungen. In dem Zu-sammensetzen dieses
Mannigfaltigen soll die praktische, inwiefern es diesen Begriff durch
ideale Tätigkeit bestimmt, oder die materiale Freiheit (die Freiheit der
Wahl) des Ich be-stehen.
In wiefern das Ich in dieser Funktion des
Begriffs ideal ist, ist es doch gebunden. Die Entwerfung des Begriffs x
lässt sich nur so begreifen: Es ist der idealen Tätigkeit ein
Mannigfaltiges gegeben, aus diesem setzt sie einen Begriff zusammen, sie
lässt liegen, was sie will, und fasst auf, was sie will, darin besteht
ihre Freiheit. Aber das Gegebene muss sie als gege-ben anschauen, und
darin liegt ihre Gebundenheit.
Kurz, es ist hier ein
Übergehen von Bestimmtheit zum sich Bestimmen oder zur Be-stimmbarkeit.
Die ideale Tätigkeit ist teils gebunden (bestimmt), teils frei. Die
Freiheit ist das Bedingte und die Gebundenheit das Bedingende; ist
nichts gegeben, so kann nicht gewählt werden. So allein kann die
Entwerfung des Begriffs vom Zweck gedacht werden.
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J. G. Fichte, Wissenschaftslehre nova methodo, S. 64
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