Sonntag, 26. Oktober 2025

Wertgesetz und gesellschaftliche Anerkennung.

Barter                              zu Wissenschaftslehre...zu Marxiana

Es ist eine ungeschickte Formulierung: "Verteilung der verfügbaren Zeit" auf die "gesell-schaftlich geltenden" oder "geltend sollenden" Bedürfnisse: Die Entscheidung über die Verteilung der Zeit ist eben die Entscheidung über das "Gelten-Sollen" der jeweiligen Be-dürfnisse: Das Allgemein-Gelten ist nichts anderes als die Anerkennung - für die Wissen-schaftslehre konstitutiv, nämlich für deren reelle Grundlage - im 'Naturrecht' -, wo die Existenz des Anderen die Aufforderung an das empirische Individuum richtet, sich "als" Vernunftwesen zu konstituieren: zum "Ich", nämlich dem Selbst-Bewusstsein...

Fichte kann im 'Naturrecht' den Akt der gegenseitigen, d. h. "wechselwirkenden" Anerken-nung nur darstellen - insofern die Darstellung empirisch erscheint - als zwischen Zwei Indi-viduen, "du und ich", was in der Tat eine subjektivistische Auffassung der Sache nahelegt; 'du und ich' als Paradigma, wovon "das Allgemeine" nur eine empirische, nämlich quantita-tive Ausweitung ist; Addition von cases, Häufung von "Fällen"; obwohl es aber doch 'lo-gisch' umgekehrt gemeint sein muss!

Erst im Wertproblem ist die 'Anerkennung' allgemein gefasst: ist die Gesetztheit des All-gemeinen Voraussetzung für So-Gesetztheit (=als Gleiche!) der Individuen.

Gelten ist natürlich immer gelten für..., nämlich für Anderes. Aber 'das Andere' - der An-dere - 'ist' überhaupt nur als anderer, sofern er (mir) als solcher gilt. Mein Gelten ist "nichts als" mein Wirksam-Sein für Andere - und das setzt ipso facto dessen Gelten (=Wirksam-Sein) für mich; also beides "in einem einzigen Akt". Die 'Wechselwirkung' ist nur die "Er-scheinung" dieses 'einen Akts' in der Reflexion, für den Verstand, der vereinzeln und her-nach addieren muss, in Raum und Zeit...

Der Markt ist die Lösung des Geltungs-, Anerkennungs-, Wert problems, weil er auch des-sen realer historischer Grund ist. Er ist das reell Allgemeine,* das in die Vorstellung zuerst als logisch Allgemeines aufgenommen wird: Das Individuum wird jetzt, in der bürgerlichen Gesellschaft, "Subjekt": civis, der bourgeois wird citoyen, "Mensch"; zuvor war jeder das, was er eben war; jetzt sind sie alle dasselbe, "Mensch", "Gattung"; früher hatte jeder sein Recht, als privilegium, das ihm unter Ausschluss aller andern zugesprochen war; jetzt haben alle 'von Natur aus' dasselbe Recht, "Naturrecht". Der Vertrag als abstrakte Form des Tauschs wird zum Paradigma aller gesellschaftlichen Verhältnisse, bis zum Exzess in Fichtes Revolutionsschriften!

Die Ware macht sie wirklich zu Gleichen - als Besitzer, d. h. sofern sie besitzen, des Ar-beitsvermögens und der Bedingungen seiner Realisierung,** also insofern sie die wirkliche lebendige Arbeit "besitzen", d. h. kommandieren; und das tut der Arbeiter nicht.

Und hier kommen wir der Sache auf den Grund: Es handelt sich nämlich nicht um "Aner-kennung überhaupt" - was eine rein formale Bestimmung wäre, d. h. gar keine; sondern um die Anerkennung als Gleiche; welche indes unter der bürgerlichen Form der Vergesellschaf-tung ebenfalls noch eine nur formale Bestimmung ist...

*) Die Konkurrenz ist die Verallgemeinerung actu, "prozessierend".
**) [Produktionsmittel] 
3. 8. 87 

 

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