RainerSturm
§ 3. Zweiter Lehrsatz
Das endliche
Vernunftwesen kann eine freie Wirksamkeit in der Sinnenwelt sich nicht
zuschreiben, ohne sie auch anderen zuzuschreiben, mithin auch andere endliche
Ver-nunftwesen ausser sich anzunehmen.
Beweis
I.
Beweis
I.
a. Das vernünftige Wesen kann,
nach dem §1. geführten Beweise, kein Object setzen (wahr-nehmen und begreifen),
ohne zugleich, in derselben ungetheilten Synthesis, sich eine Wirk-samkeit
zuzuschreiben.
b. Aber es kann sich keine
Wirksamkeit zuschreiben, ohne ein Object, auf welches diese Wirksamkeit gehen
soll, gesetzt zu haben. Das Setzen dieses Objects, als eines durch sich selbst
bestimmten, und insofern die freie Tätigkeit des vernünftigen Wesens hemmenden,
muss in einem vorhergehenden Zeitpunct gesetzt werden, durch welchen allein
derjenige Zeitpunct, in welchem der Begriff der Wirksamkeit gefasst wird, der
gegenwärtige wird.
c. Alles Begreifen ist durch
Setzen der Wirksamkeit des Vernunftwesens; und alle Wirksam-keit ist durch eine
vorhergegangenes Begreifen desselben gedingt. Also ist jeder mögliche Moment
des Bewusstseyns, durch einen vorhergehenden Moment desselben, bedingt, und das
Bewusstseyn wird in der Erklärung der Möglichkeit schon als wirklich
vorausgesetzt. Es lässt sich überhaupt nur durch einen Cirkel erklären; es
lässt sich sonach überhaupt nicht er-klären, und scheint unmöglich. ...
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J. G. Fichte, Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 30
J. G. Fichte, Grundlage des Naturrechts nach Prinzipien der Wissenschaftslehre, SW Bd. III, S. 30
Nota. - Die Vernünftigkeit der Einzelnen lässt sich aus sich selbst nicht erklären. Vernünftig werden können Menschen, weil und insofern sie in Gesllschaft leben. Sie ist der Ort, wo Vernunft entstehen und bestehen kann.
Vernünftig handelt, wer sich seine Zwecke selber setzt. Selber = aus Freiheit. Da die Men-schen in Gesellschaft, nämlich im Austausch miteinender leben, trifft die Freiheit eines Jeden auf die Freiheit jedes Andern. Dass ein Jeder vernünftig handelt, ist nur möglich, wenn jeder von ihnen seine Freiheit so einschränkt, dass sie die Freiheit der andern nicht beschädigt. Ein solcher Zustand ist möglich als ein rechtlicher. Recht ist kein Zusatz, son-dern die Bedingung von Freiheit und Vernunft. Indem in den Gesellschaften ein Recht entstand, das die Freiheit der Einzelnen sicherte, wurde die Vernünftigkeit Aller möglich.
So war es historisch, und so wird es in Fichtes Naturrecht dargestellt. Der gesellschaftliche Austausch hat nicht die Vernunft erschaffen, sondern die zunehmend rechtliche Verfassung der menschlichen Gesellschaften hat die Bedingungen geschaffen, unter denen die Individu-en vernünftig handeln können. Es ist kein historischer und kein logischer Zirkel, sondern ein genetischer. (Ohne Freiheit ist kein Recht und ohne Recht ist keine Freiheit möglich. Recht und Freiheit sind der gemeinsame Maßstab der Vernunft.)
JE
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