Donnerstag, 2. Juli 2026

Vorkapitalistische Herrschaftsformen mussten sich nicht verschleiern.

                                                                     aus Marxiana

In frühern Gesellschaftsformen tritt diese ökonomische Mystifikation nur ein hauptsächlich in Bezug auf das Geld und das zinstragende Kapital. Sie ist der Natur der Sache nach ausge-schlossen, erstens wo die / Produktion für den Gebrauchswerth, für den unmittelbaren Selbstbedarf vorwiegt; zweitens wo, wie in der antiken Zeit und im Mittelalter, Sklaverei oder Leibeigenschaft die breite Basis der gesellschaftlichen Produktion bildet: die Herrschaft der Produktionsbedingungen über die Producenten ist hier versteckt durch die Herrschafts- und Knechtschaftsverhältnisse, die als unmittelbare Triebfedern des Produktionsprocesses erscheinen und sichtbar sind. 

In den ursprünglichen Gemeinwesen, wo naturwüchsiger Kommunismus herrscht, und selbst in den antiken städtischen Gemeinwesen, ist es dies Gemeinwesen selbst mit seinen Bedingungen, das als Basis der Produk-tion sich darstellt, wie seine Reproduktion als ihr letzter Zweck. Selbst im mittelalterlichen Zunftwesen er-scheint weder das Kapital noch die Arbeit ungebunden, sondern ihre Beziehungen durch das Korporationswe-sen und mit demselben zusammenhängende Verhältnisse und ihnen entsprechende Vorstellungen von Berufspflicht, Meisterschaft etc. bestimmt. Erst in der kapitalistischen Produktionsweise
[Hier bricht das Ms. ab.]
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K. Marx, Das Kapital III, MEGA II.15; S. 805f. [MEW 25, S. 839]   


Nota. - Genauer gesagt, vorkapitalistische Herrschaftsformen konnten sich gar nicht ver-schleiern. Sie waren das, als was sie erschienen und erschienen als was sie waren. Die Grundherrschaft der Feudalen beruhte auf ihrer Zugehörigkeit zur Klasse des kriegfüh-renden Adels oder einer geweihten Priesterschaft - was weitgehend auf dasselbe hinauslief. Sie war nicht durch ökonomische Abhängigkeiten "vermittelt", sondern sie begründeten dieselben. Dass ökonomische Abhängigkeiten politische Herrschaft begründen, ist vielmehr das auszeichnende Merkmal der bürgerlichen Verkehrsweise. Es ist dieser Umstand, der ide-ologisch verklärt werden muss, denn gerechtfertigt erscheint er nur im Sinne geltenden Rechts, nicht aber im Sinne höherer Gerechtigkeit. 

So war hingegen die Feudalherrschaft begründet - nämlich in höherer, überirdischer Ordnung. Nicht der Umstand, dass sie herrschen, muss vertuscht werden, sondern die überzeitliche Gültigkeit jener Ordnung muss zelebriert und repräsentiert werden. Pracht und Luxus, die die Bourgeoisie vor den Augen des Publikums verstecken muss, sind in der Feudalordnung nicht Vergeudung, sondern werden als Verschwendung zu unverzichtbaren Attributen des Herrschens, und werden öffentlich zur Schau gestellt. Ihre Zurschaustellung ist fast das einzige Stück Öffentlichkeit, das sich mit der Feudalität verträgt.
JE, 21. 12. 15



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