lagis-hessenEs ist in der That das Gesetz des Werths, wie es sich geltend
macht, nicht in Bezug auf die einzelnen Waaren oder Artikel, sondern auf
die jedesmaligen Gesammtprodukte der besond-ren, durch die Theilung
der Arbeit verselbständigten gesellschaftlichen Produktionssphären;
sodaß nicht nur auf jede einzelne Waare nur die nothwendige Arbeitszeit
verwandt ist, son-dern daß von der gesellschaftlichen Gesammtarbeitszeit
nur das nöthige proportionelle Quantum in den verschiednen Gruppen
verwandt ist.
- Gesellschaftliches Bedürfnis und Verteilung der Gesamtarbeitszeit.
Denn Bedingung bleibt der
Gebrauchswerth. Wenn aber
der Gebrauchswerth bei der einzel-nen Waare davon abhängt, daß sie an
und für sich ein Bedürfniß befriedigt, so bei der gesell-schaftlichen
Produktenmasse davon, daß sie dem quantitativ bestimmten
gesellschaftlichen Bedürfniß für jede besondre Art von Produkt adäquat,
und
die Arbeit daher im Verhältniß dieser gesellschaftlichen Bedürfnisse,
die
quantitativ umschrieben sind, in die verschiednen Produktionssphären
proportionell vertheilt ist. (Dieser Punkt heranzuziehn bei der
Verthei-lung des Kapitals in die verschiednen Produktionssphären.)
Das gesellschaftliche Bedürfniß,
d. h. der Gebrauchswerth auf gesellschaftlicher Potenz, erscheint hier
bestimmend für die Quota der gesellschaftlichen Gesammtarbeitszeit, die
den verschiednen besondren Produktionssphären
anheimfallen. Es ist aber nur dasselbe Gesetz, das sich schon bei der
einzelnen Waare zeigt, nämlich: daß ihr Gebrauchswerth Vorausset-zung
ihres Tauschwerths und damit ihres Werths ist. Dieser Punkt hat mit dem
Verhältniß zwischen nothwendiger und Mehrarbeit nur soviel zu thun,
daß mit Verletzung dieser Pro-portion der Werth der Waare, also auch der
in ihm steckende Mehrwerth, nicht realisirt werden kann.
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K. Marx, Das Kapital III, MEGA II.15; S. 623f. [MEW 25, S. 648f.]
Nota. - Erste Ebene: individuelle Geltung; zweite Ebene: gesellschaftliche Geltung; bzw. real/ideal. (Es ist bloß eine Analogie - aber eine systematische.)
JE
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