Dienstag, 13. Januar 2026

Grundeigentum ist kein ökonomisches Verhältnis, sondern ein Monopol.

Les très riches heures du duc de Berry                                     aus Marxiana

Das Grundeigenthum setzt das Monopol gewisser Personen voraus, über bestimmte Por-tionen des Erdkörpers als ausschließliche Sphären ihres Privatwillens, mit Ausschluß aller andern zu verfügen. Dies vorausgesetzt, handelt es sich darum, den ökonomischen Werth, d. h. / die Verwerthung dieses Monopols auf Basis der kapitalistischen Produktion zu ent-wickeln. Mit der juristischen Macht dieser Personen, Portionen des Erdballs zu brauchen und zu mißbrauchen, ist nichts abgemacht. Der Ge-brauch derselben hängt ganz und gar von ökonomischen Bedingungen ab, die von ihrem Willen unabhängig sind. S. 604f. [628f.] 

In sofern ist das Monopol des Grundeigenthums eine historische Voraussetzung, und bleibt fortwährende Grundlage, der kapitalistischen Produktionsweise, wie aller frühern Produkti-onsweisen, die auf Ausbeutung der Massen in einer oder der andern Form beruhn. Die Form aber, worin die beginnende kapitalistische Produktionsweise das Grundeigenthum vorfindet, entspricht ihr nicht. Die ihr entsprechende Form wird erst von ihr selbst geschaf-fen durch die Unterordnung der Agrikultur unter das Kapital; womit denn auch feudales Grundeigenthum, Claneigenthum, oder kleines Bauerneigenthum mit Markgemeinschaft, in die dieser Produktionsweise entsprechende ökonomische Form verwandelt wird, wie ver-schieden auch deren juristischen Formen seien. 

Es ist eines der großen Resultate der kapitalistischen Produktionsweise, ... daß sie das Grundeigenthum einerseits von Herrschafts-/ und Knechtschaftsverhältnissen völlig loslöst, andrerseits den Grund und Boden als Arbeitsbedingung gänzlich vom Grundeigen-thum und Grundeigenthümer trennt, für den er weiter nichts vorstellt, als eine bestimmte Geldsteuer, die er vermittelst seines Monopols vom industriellen Kapitalisten, dem Pächter erhebt; ... 

Das Grundeigenthum erhält so seine rein ökonomische Form, durch Abstreifung aller sei-ner frühern politischen und socialen Verbrämungen und Verquickungen, kurz aller jener traditionellen Zuthaten, die von den industriellen Kapitalisten selbst, wie von ihren theore-tischen Wortführern, wie wir später sehn werden, im Eifer ihres Kampfs mit dem Grundei-genthum als eine nutzlose und abgeschmackte Superfötation denuncirt werden. 
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K. Marx, Das Kapital III, MEGA II.15; S. 604ff. [MEW 25, S. 628-31]


Nota I. - Festzuhalten: Das Grundeigentum ist ein Monopol und beruht als solches nicht auf ökonomischen, sondern auf Gewaltvoraussetzungen, und so entstammt die Grundrente nicht einem ökonomischen, sondern einem ursprünglich politischen Verhältnis; wie eine Steuer.
6. 4. 18
 
Nota II. - Indem Grund und Boden in den Geldverkehr hineingezogen wurden, ist das Grundeigentum allerdings ein ökonomisches Faktum geworden, und so war es von den Eigentümern auch gewollt. Es sind Ackerparzellen in Weideland umgewandelt worden. Doch Fläche und natürliche Qualität der Böden blieben erhalten: Die Art ihrer Bearbeitung hat sich geändert, sie wurden verwertet. Ihre gesellschaftliche Funktion ist eine andere ge-worden, und folglich hat sich Ackerkrume zu Grasland entwickelt.
 
Entstanden ist der Grundbesitz nicht aus wirtschaftlicher Tätigkeit, sondern aus Okku-pation; seit er Kapital geworden ist, unterscheidet er sich von anderm Kapital nur noch dadurch, dass es nicht zirkulieren kann und Immobilie bleibt.
JE, 26. 5. 20

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