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Durch
die absolute Freiheit, die eben beschrieben worden ist, bestimme ich
mich zu etwas, ich setze, ich habe in der Bestimmtheit einen Begriff. Es
wird nur nach einem Begriff ge-handelt, ich handle dann frei, wenn ich
nur selbsttätig einen Begriff entwerfe. – Es ist uns hier aber um die
klare Einsicht der Gründe zu tun.
/ Das
bloße Selbstaffizieren wurde im vorigen Paragraphen als reale Tätigkeit
aufgefasst, sie wurde nun angeschaut, in ihr lag der eigentliche Akt
der realen Tätigkeit. Nun soll die reale Tätigkeit dem Ich in diesem
Selbstaffizieren zusehen, aber das kann sie nicht, so wie wir sie
bisher kennen. Nur als ein Übergehen von Bestimmbarkeit zur
Bestimmtheit konnte diese Tätigkeit gesehen werden. Nicht
Selbstaffektion, sondern Bestimmbarkeit und Bestimmt-heit, und beide
zugleich. Das Bestimmte lässt sich nur so erkennen, dass es das
Bestimm-bare nicht ist. –
Das
Bestimmte muss anschaubar sein, denn nur unter der Bedingung seiner
Anschaubar-keit ist Freiheit möglich, welche Bedingung des Bewusstseins
ist.
Aber
die ideale Tätigkeit ist ihrem Charakter nach gebunden und gehalten;
nur einer realen nachgehend. Dieser idealen Tätigkeit muss etwas
entgegengesetzt sein, von der sie gehalten werde, dies ist ein Reelles
und insofern etwas Bestimmtes. (Wie das Bestimmte zu Etwas werde, gehört
noch nicht hierher.) Dieses Etwas heiße x, es bedeutet ein Sein,
welches die ideale Tätigkeit bloß nachmacht, etwas, was die eigentliche
Tätigkeit vernichtet.
Es
wird sich zeigen, dass dies Sein in einem anderen Sinne müsse genommen
werden, als das, welches die reelle Tätigkeit aufhebt. Wir werden zwei
Bedeutungen von Sein erhalten; das, wovon wir hier reden, wird sich
zeigen als ein Begriff vom Zwecke.
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J. G. Fichte, Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 51f.
Nota. - Was die reale Tätigkeit aufhebt und vernichtet, ist das NichtIch, ein totes Sein, eine negative Größe. Hier wurde aber gesucht: das, was der idealen Tätigkeit entgegengesetzt wird, um sie als diese zu bestimmen; was sie nicht aufhebt und vernichtet, sondern im Ge-genteil hält: das Was der Bestimmung. Dieses ist nun selber kein Reales, keine Tätigkeit, sondern ein bloß Gedachtes, Noumenon, nämlich der Begriff von diesem Zweck. Der ist völlig 'in Ruhe', ist ein Sein ganz neuer, ganz eigener Art.
5. 8. 16
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J. G. Fichte, Wissenschaftslehre nova methodo, Hamburg 1982, S. 51f.
Nota. - Was die reale Tätigkeit aufhebt und vernichtet, ist das NichtIch, ein totes Sein, eine negative Größe. Hier wurde aber gesucht: das, was der idealen Tätigkeit entgegengesetzt wird, um sie als diese zu bestimmen; was sie nicht aufhebt und vernichtet, sondern im Ge-genteil hält: das Was der Bestimmung. Dieses ist nun selber kein Reales, keine Tätigkeit, sondern ein bloß Gedachtes, Noumenon, nämlich der Begriff von diesem Zweck. Der ist völlig 'in Ruhe', ist ein Sein ganz neuer, ganz eigener Art.
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Nota II. - 'Das Bestimmte lässt sich nur so erkennen, dass es das
Bestimmbare nicht ist': Das Bestimmte ist dasjenige am Objekt, was bestimmt ist. Bleibt übrig etwas Bestimmbares. Ist ein Objekt denkbar, das vollständig bestimmt ist? Wohl kaum, denn mögliche Zwecke gibt es unerschöpflich viele.
-
'Das Bestimmte muss anschaubar sein': Anschaubar ist, was in Raum und
Zeit vor-kommt. Wirkliche Freiheit findet in Raum und Zeit statt.
Noumena, die außerhalb von Raum und Zeit schweben, sind kein mögliches
Material der Freiheit; auch nicht der Spe-kulation - sondern bloßes Gespinst.
- Die Tätigkeit selbst kann zum Begriff nicht werden, sondern muss, um wahrnehmbar zu sein,
angeschaut werden. Als Übergehen von Bestimmbarkeit zu Bestimmtheit ist
sie idea-liter schon bestimmt und realiter noch unbestimmt; ist nicht
festgestellt, nicht ruhend, nicht tot; kein Begriff.
Nota III. -
Und nie vergessen: Die Transzendentalphilosophie konstruiert nicht aus
wahren Begriffen noch wahrere Begriffe, um sie der Wirklichkeit
vorzuschreiben, sondern fasst, was sie in der tatsächlichen Vorstellung
des bürgerlichen Menschen vorfindet, in Begriffe, um es durchsichtig zu machen. Das nennt man Kritik (auch 'Phänomenologie').
JE, 11. 11. 23
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