aus Marxiana
Aber dieß ist nicht alles: Das Individuum A dient dem
Bedürfnisse des Individuums B vermittelst der Waare a, nur insofern und
weil das Individuum B dem Bedürfniß des In-dividuums A vermittelst der
Waare b dient und vice versa. Jedes dient dem andren um sich selbst zu
dienen; jedes bedient sich des andren wechselseitig als seines Mittels.
Es ist
nun beides in dem Bewußtsein der beiden Individuen vorhanden: 1) daß
jedes nur seinen Zweck erreicht, soweit es dem andren als Mittel dient;
2) daß jedes nur Mittel für das andre (Sein für andres) wird als
Selbstzweck
(Sein für sich); 3) daß die Wechselseitigkeit, wo-nach jedes zugleich
Mittel
und Zweck, und zwar nur seinen Zweck erreicht, insofern es Mit-tel wird,
und nur Mittel wird, insofern es sich als Selbstzweck sezt, daß jeder
sich
also als Sein für andres sezt, insofern er Sein für sich, und der andre
als Sein
für ihn, insofern er Sein für sich – daß diese Wechselseitigkeit ein
nothwendiges fact ist, vorausgesezt als natür-liche Bedingung des
Aus-tauschs, daß
sie aber als solche jedem der beiden Subjekte des Austauschs
gleichgültig
ist, und ihm diese Wechselseitigkeit nur Interesse hat, so weit sie
sein
Interesse als das des andren ausschliessend, ohne Beziehung darauf
befriedigt.
D. h. das gemeinschaftliche Interesse, was als Motiv des Ge/sammtakts
erscheint, ist zwar als fact von beiden Seiten anerkannt, aber als
solches ist es nicht Motiv, sondern geht so zu sagen nur hinter dem
Rücken
der in sich selbst reflectirten Sonderinteressen, dem Einzelin-teresse im
Gegensatze zu dem des andren vor. Nach dieser lezten Seite kann das
Individu-um höchstens noch das tröstliche Bewußtsein haben, daß die
Befriedigung seines gegen-sätzlichen Einzelinteresses grade die
Verwirklichung des aufgehobnen Gegensatzes, des gesellschaftlichen
allgemeinen Interesses ist.
Aus dem Akt des Austauschs selbst
ist das Individuum, jedes derselben in sich reflectirt als
ausschließliches und
herrschendes (bestimmendes) Subject desselben. Damit ist also die
vollständige Freiheit des Individuums gesezt: Freiwillige Transaction;
Gewalt
von keiner Seite; Setzen seiner als Mittel, oder als dienend, nur als
Mittel
um sich als Selbstzweck, als das Herrschende und Uebergreifende zu
setzen;
endlich das selbstsüchtige Interesse, kein darüber stehendes
verwirklichend;
der andre ist auch als ebenso sein selbstsüchtiges Inter-esse
verwirklichend
anerkannt und gewußt, so daß beide wissen, daß das gemeinschaftliche
Interesse eben nur in der Doppelseitigkeit, Vielseitigkeit, und
Verselbstständigung nach den verschiednen Seiten der Austausch des
selbstsüchtigen Interesses ist. Das allgemeine Inter-esse ist eben die
Allgemeinheit
der selbstsüchtigen Interessen.
_____________________________________________________
K. Marx, Grundrisse, MEGA II/1.1, S. 167f. [MEW 42, S. 169f.]
Nota. - Das bürgerliche Individuum ist a priori als vergesellschaftet gesetzt: So 'findet es sich vor'. Vergesellschaftet aber nicht naturwüchsig durch leibhaftige Angehörigkeit zu einer Lebensgemeinschaft, sondern vorab vermittelt durch
eine überpersönliche Instanz, den Markt; außerdem können die Andern ihm
fremd bleiben. Als Marktteilnehmer ist er eine öffentliche Person,
ansonsten wird er privat, was er in den naturwüchsigen Gemeinschaften niemals konnte.
Nota II. - Wenn
Sie übrigens meinen, Vermittlung, Fürsichsein und Anerkennung seien
Hegel'sche Schlüsselwörter, liegen sie nur halb richtig. Zuvor waren
sie nämlich Fichte'sche Schlüsselwörter, bei dem hat sie der andere abgeschrieben.
JE, 22. 3. 18
Nota - Das obige Foto gehört mir nicht, ich habe es im Internet gefunden. Wenn Sie der Eigentümer sind und ihre Verwendung an dieser Stelle nicht wünschen, bitte ich um Ihre Nachricht auf diesem Blog. JE
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen