aus Marxiana
Sie zählt jedoch nur, soweit die
zur Produktion des Gebrauchswerths
verbrauchte Zeit ge-sellschaftlich nothwendig ist. Es umfaßt dieß
Verschiednes. Die Arbeitskraft muß unter normalen Bedingungen
funktioniren. Ist die Spinnmaschine das gesellschaftlich herrschen-de
Arbeitsmittel für die Spinnerei, so darf dem Arbeiter nicht ein Spinnrad
in die Hand
ge-geben werden. Statt Baumwolle von normaler Güte muß er nicht Schund
erhalten, der je-den Augenblick reißt. In beiden Fällen würde er mehr als
die
gesellschaftlich nothwendige Arbeitszeit zur Produktion eines Pfundes
Garn
verbrauchen, diese überschüssige Zeit aber nicht Werth oder Geld bilden.
Der normale Charakter der gegenständlichen Arbeitsfaktoren hängt jedoch
nicht vom Arbeiter, sondern vom Kapi-talisten ab.
Fernere Bedingung ist der
normale Charakter der Arbeitskraft selbst. In dem Fach, worin sie
verwandt
wird, muß sie das herrschende Durchschnittsmaß von Geschick, Fertigkeit
und Raschheit besitzen. Aber unser Kapitalist kaufte auf dem
Arbeitsmarkt
Arbeitskraft von nor-maler Güte. Diese Kraft muß in dem gewöhnlichen
Durchschnittsmaß der Anstrengung, mit dem gesellschaftlich üblichen Grad
von Intensivität verausgabt wer-den. Darüber wacht der Kapitalist eben
so
ängstlich, als daß keine Zeit ohne Arbeit vergeudet wird. Er hat die
Ar-beitskraft für bestimmte Zeitfrist gekauft. Er hält darauf das Seine
zu haben. Er /
will nicht bestohlen sein. Endlich – und hierfür hat derselbe Herr einen
eignen code pénal – darf kein zweckwidriger Consum von Roh-material und
Arbeitsmitteln stattfinden, weil vergeudetes Material oder Arbeitsmittel
überflüssig verausgabte Quanta vergegenständlichter Arbeit dar-stellen, also
nicht zählen und nicht in das Produkt der Werthbildung eingehn.
____________________________________
K. Marx, Das Kapital I, MEGA II/5, S. 145f.
Nota. - Was als 'gesellschaftlich notwendig' zu gelten hat, lässt sich gar nicht so leicht in einen Begriff fassen. Dabei ist es reell ziemlich simpel: Es zeigt sich als Durchschnitt; nämlich auf dem Markt.
JE, 25. 12. 15