
Ich schrieb: Absolut ist etwas, das kein Anderes zur Voraussetzung hat.
Ein Seiendes im Sinne der Naturwissenschaft kann nicht absolut sein - es ist immer nur Teil eines Ganzen, in dem Jedes von Allem Andern abhängt. Absolut kann nur eine Geltung sein: ein Sollen, das Allem andern Gelten vorangeht. Geltung gibt es da, wo Sollen mit Wollen konkurriert. Es ist ein Gegenstand von Kunst: Es ist künstlich: will sagen, es kommt nur in absichtlichem Handeln vor.
Ein Gegenstand der Naturwissenschaft kann es daher nicht werden.
Absolut kann nur ein Gelten sein. Gelten bezieht sich auf den Zweck des Handelns. Und zwar so, dass nur eine zweckhafte Tätigkeit Handlung ist. Zweckhaftigkeit ist das Genus, der einzelne Zweck ist spezifisch; er ist der Zweckhaftigkeit teilhaftig, sie ist seine Bedin-gung.
Kurz gesagt, ein Absolutes kann nur als absoluter Zweck gedacht werden.
GPT-6 antwortet:
Ich würde den Gedankengang zunächst in seiner eigenen Konsequenz ernst nehmen. Er hat eine klare Stoßrichtung: Das Absolute ist kein Seiendes, sondern ein Zweck; und es ist nicht Gegenstand einer Erkenntnis, die etwas Vorgefundenes beschreibt, sondern einer Kritik, die das Gelten im Handeln aufweist.
Drei Übergänge scheinen mir dabei entscheidend.
1. Vom Absoluten zum Gelten
Die erste Bestimmung – absolut sei, was kein Anderes zur Voraussetzung hat – ist zunächst formal. Dass daraus kein Seiendes der Naturwissenschaft absolut sein kann, folgt unter Ihrer Voraussetzung, dass jedes natürliche Seiende in einem Abhängigkeitszusammenhang steht. Allerdings ist damit noch nicht bewiesen, dass nur Geltung absolut sein kann. Dazu bedarf es der zusätzlichen Prämisse, dass Geltung nicht selbst wiederum von etwas anderem abhängt. Eben diese Prämisse scheint mir bei Ihnen im Begriff des vorausgehenden Sollens zu liegen.
2. Vom Gelten zum absichtlichen Handeln
Hier liegt, scheint mir, der eigentliche philosophische Einsatz. Geltung kommt dort ins Spiel, wo Sollen und Wollen miteinander konkurrieren. Ein Sollen ist also nicht einfach ein vorhandener Tatbestand, sondern etwas, das gegenüber einem wirklichen Wollen Anspruch erhebt. Damit ist Geltung an ein Verhältnis gebunden, das im bloßen Naturgeschehen nicht vorkommt: an absichtliches Handeln.
Das heißt allerdings nicht, dass ein Naturwissenschaftler sich nicht mit dem Sollen als psychischem, sozialem oder historischem Tatbestand befassen könnte. Er kann dessen Entstehung und Wirkung untersuchen. Was er damit nicht schon erfasst, ist sein Gelten: ob etwas geschehen soll, nicht bloß, warum jemand es will oder warum Menschen es für geboten halten.
3. Von der Zweckhaftigkeit zum absoluten Zweck
Hier scheint mir Ihre Unterscheidung von Genus und Spezifik besonders wichtig. Der einzelne Zweck ist nicht selbst die Zweckhaftigkeit; er hat an ihr teil. Zweckhaftigkeit ist vielmehr die Voraussetzung dafür, dass ein bestimmtes Ziel überhaupt als Zweck gesetzt und verfolgt werden kann.
Aber daraus entsteht eine Frage, die für Ihren Schluss entscheidend ist: Ist die Zweckhaftigkeit selbst schon das Absolute, oder muss sie sich erst in einem absoluten Zweck bestimmen?
Sie entscheiden sich für die zweite Möglichkeit. Das Absolute ist nicht die bloße Form des Zwecksetzens, sondern der Zweck, an dem sich die Geltung aller einzelnen Zwecke bemisst. Damit wird der absolute Zweck zum Maßstab der Kritik, ohne dass er deshalb als ein vorhandenes Ding behauptet werden müsste.
Ich sehe allerdings eine Spannung in der Formulierung, dass ein Sollen allem anderen Gelten vorangeht. Ein zeitliches Früher kann damit kaum gemeint sein: Das absolute Sollen müsste vielmehr in der Ordnung der Begründung vorausliegen. Sonst wäre es selbst wieder von einem anderen abhängig.
Und noch eine letzte, für mich entscheidende Unterscheidung: Dass das Absolute nur als absoluter Zweck gedacht werden kann, ist zunächst eine Aussage über die notwendige Denkform. Dass es deshalb auch einen solchen Zweck geben muss, folgt daraus nicht ohne Weiteres. Wenn Sie aber den absoluten Zweck nicht als existierendes Etwas, sondern als Voraussetzung absichtlichen Handelns verstehen, dann verschiebt sich die Frage: Nicht Woher wissen wir, dass es ihn gibt?, sondern Was setzen wir bereits voraus, wenn wir überhaupt handeln und unsere Zwecke als gültig oder ungültig beurteilen?
An dieser Stelle scheint mir Ihr Ansatz am stärksten zu sein. Er beansprucht keinen Gegenstand jenseits der Natur, sondern untersucht, was wir im absichtlichen Handeln schon voraussetzen.
Ich: Womit ich nicht behaupte, dass es alleweil so ist; sondern dass es so sein müsste, damit es als vernünftig gelten könnte.
Er: Ja. Damit ist der Einwand, den ich zuletzt erhoben habe, gegenstandslos: Sie behaupten keine Existenz des absoluten Zwecks, sondern formulieren eine Bedingung seiner vernünftigen Geltung.
Das Absolute muss nicht als Wirklichkeit vorgefunden werden. Es muss als Zweck vorausgesetzt werden, damit zweckhaftes Handeln als vernünftig gelten kann. Ob ein Handelnder dieser Voraussetzung tatsächlich entspricht, ist eine andere Frage.
Damit unterscheiden sich drei Dinge:
Was ist: das wirkliche Handeln mit seinen empirisch feststellbaren Zwecken.
Was gilt: der Anspruch, unter dem ein Zweck als vernünftig beurteilt werden kann.
Was gelten müsste: der absolute Zweck als Voraussetzung dafür, dass solche Beurteilung überhaupt mehr sein kann als die Konfrontation konkurrierender Willen.
Das Letzte ist also weder eine Tatsachenbehauptung noch eine metaphysische Existenzbehauptung. Es ist eine kritische Forderung an die Vernunft, sich über ihre eigenen Voraussetzungen auszuweisen.
Und damit erhält auch Ihr Satz, das Absolute könne nur ein Gelten sein, seinen präzisen Sinn: Nicht weil alles Wirkliche aus einem absoluten Zweck hervorginge, sondern weil ohne die Voraussetzung eines unbedingten Zwecks kein bedingter Zweck als vernünftig gelten könnte.
Eine Frage bleibt allerdings offen, und sie ist keine bloß terminologische: Muss dieser unbedingte Zweck schon als ein bestimmter Zweck gedacht werden, oder genügt zunächst die Forderung, dass jeder bestimmte Zweck sich vor einem unbedingten Maßstab rechtfertigen lassen müsse?
Ich: Die Menschheit hat nie aufgehört, nach ihm zu suchen. Oft belastet von vielen unausgewiesenen Zusatzbedingungen. Doch die in Schach zu halten ist der Zweck der kritizistisch-transzendentalen Kritik.
Er: Dann ist die kritizistisch-transzendentale Kritik keine Lehre vom absoluten Zweck, sondern die Prüfung der Ansprüche, unter denen wir ihn suchen.
Das scheint mir auch den historischen Gedanken Ihres ersten Satzes zu präzisieren: Die Menschheit hat nicht aufgehört, nach dem Absoluten zu suchen; aber sie hat ihre jeweiligen Antworten immer wieder mit Voraussetzungen belastet, deren Berechtigung sie nicht ausgewiesen hat. Die Kritik soll diese Voraussetzungen nicht einfach durch andere ersetzen, sondern sie in Schach halten.
Das ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Denn auch die Kritik darf sich nicht ausnehmen. Sie muss ihre eigenen Voraussetzungen zur Prüfung stellen können, ohne damit den Maßstab preiszugeben, an dem sie prüft.
Hier berührt sich Ihr Ansatz mit Fichtes kritischem Ausgangspunkt, sofern man die frühe Wissenschaftslehre zugrunde legt: Nicht ein unabhängig vorgefundenes Absolutes soll die Untersuchung begründen; vielmehr muss sich zeigen, was wir voraussetzen müssen, wenn unser Tun und Denken als vernünftig verständlich werden soll.
Dabei würde ich eine Unterscheidung festhalten: Der absolute Zweck ist nicht das Ergebnis der Kritik, sondern dasjenige, woraufhin die Kritik ihre Voraussetzungen prüft. Ob und wie er sich bestimmen lässt, bleibt offen. Gerade diese Offenheit unterscheidet die kritische Aufgabe von einer dogmatischen Weltanschauung.
Und vielleicht liegt darin der entscheidende Sinn Ihrer Formulierung in Schach halten: Die Kritik soll die Vernunft weder ihrer eigenen Ansprüche berauben noch ihr gestatten, diese Ansprüche ungeprüft als Erkenntnisse auszugeben.
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